Beide Fahrzeuge fuhren bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemäss Zeugenangaben "mit normaler Geschwindigkeit". Der Beschwerdeführer konnte sein Fahrzeug selbständig verlassen und in der Folge seiner Beifahrerin beim Aussteigen helfen, ehe er schliesslich von der aufgebotenen Ambulanz – bei vollem Bewusstsein – zur Kontrolle ins Kantonsspital C._____ gebracht wurde.