3. 3.1. Bezüglich des Ereignisses vom 29. Juni 2022 ist den Akten im Wesentlichen Folgendes zu entnehmen: Der angeschnallte Beschwerdeführer fuhr als Lenker mit seinem Auto ausserorts auf der Z-Strasse von Y._____ in Richtung X._____, als auf Höhe W._____ ein entgegenkommender Personenwagen auf die Gegenfahrbahn geriet und mit dem Auto des Beschwerdeführers kollidierte. Beide Fahrzeuge fuhren bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemäss Zeugenangaben "mit normaler Geschwindigkeit".