Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer war seit dem 1. Juli 2013 als Postautofahrer bei der B._____ AG angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Am 29. Juni 2022 erlitt er einen Verkehrsunfall. Für die Folgen dieses Ereignisses erbrachte die Beschwerdegegnerin die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld).