_, Facharzt für Allgemeine Medizin, vom 20. Juli 2023, es sei nur noch eine Arbeitsfähigkeit von 50 % vorhanden, kann nicht gefolgt werden, da er sich vorwiegend auf die subjektiven Angaben der Beschwerdeführerin abstützte, sich nicht mit den Resultaten der FOMA auseinandersetzte und davon ausging, dass bei der Beschwerdeführerin eine sehr hohe Leistungsbereitschaft vorliege (VB 68 S. 10), während im Rahmen der vorgenommenen FOMA Selbstlimitierungen beobachtet wurden (VB 48 S. 13). Dr. med. G._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, gab in Ihrem Bericht vom 21. Juli 2023 lediglich die subjektiven Angaben der Beschwerdeführerin wieder (VB 68 S. 13).