_ sind umfangreich und detailliert (vgl. VB 48 S. 14 f.; S. 24 ff.). Die daraus resultierende Arbeitsfähigkeit ist schlüssig und nachvollziehbar begründet (VB 48 S. 12 ff). 5.2.2. Der RAD-Arzt Dr. med. E._____, Facharzt für Neurologie, kam in seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2023 zum Schluss, es könne auf die Ergebnisse der psychiatrischen Begutachtung und der Funktionsorientierten Medizinischen Abklärung abgestellt werden. Die aktuell von der Beschwerdeführerin ausgeübte Tätigkeit sei dabei ideal angepasst und gesamthaft im Umfang von 87.5 % zumutbar (VB 60 S. 3 ff.).