5.2. 5.2.1. Die FOMA der B._____ umfasste eine Anamnese, ein strukturiertes Interview, eine klinische Untersuchung, eine angepasste Form der Evaluation der arbeitsbezogenen funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) sowie die Beurteilung der vorliegenden bildgebenden Untersuchungen und Akten (VB 48 S. 11; S. 12 ff.). Die Behauptung der Beschwerdeführerin, es sei kein Anamnesegespräch geführt worden und die Vorakten seien nicht geprüft und miteinbezogen worden (Beschwerde S. 7), ist somit nicht zutreffend.