1.2. Die Beschwerdeführerin meldete sich am 27. Juni 2022 unter Hinweis auf eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation erneut zum Bezug von Leistungen (Rente) der IV an. In der Folge zog die Beschwerdegegnerin die Akten der neu zuständigen Krankentaggeldversicherung bei, welche die B._____ mit einem psychiatrischen Gutachten sowie einer Funktionsorientierten Medizinischen Abklärung (FOMA) beauftragt hatte, und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 17. Januar 2024 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.