Beschwerdeführer geltend gemachten Beschwerden steht. Die Behauptung des Rechtsvertreters – es liege eine vorbestehende Erkrankung vor – steht im Übrigen auch im Widerspruch zu dem Vorbringen des Beschwerdeführers selbst, wonach er bis zum Zeitpunkt des Unfalls nie Probleme gehabt habe (Verhandlungsprotokoll S. 5; vgl. Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 23. August 2023).