Die Einschätzung von med. pract. C._____, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine objektivierbaren Unfallfolgen vorlägen, erweist sich als nachvollziehbar und schlüssig, nachdem die am 22. April 2022 durchgeführte kraniale Computertomographie keine Hinweise auf frische traumatische Verletzungen ergeben hatte (VB 89 S. 2). Dr. med. G._____ geht in seiner Beurteilung vom 7. Oktober 2022 davon aus, dass eine Kopfverletzung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht vorliege (VB 106). Er begründet dies einerseits mit der kranialen Computertomographie vom 22. April 2022 und verweist andererseits auf den Bericht der Klinik B.__