Unabhängig davon können die Beurteilungen der Kreisärzte entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht als widersprüchlich bezeichnet werden. Med. pract. C._____ empfahl am 17. März 2022 die Durchführung einer MRI-Untersuchung mit SWI-Sequenzen. Nach Durchführung einer kranialen Computertomographie am 22. April 2022 kam med. pract. C._____ in seiner Beurteilung vom 7. Juni 2022 zum Ergebnis, dass aus unfallchirurgischer Sicht aufgrund der vorliegenden Dokumentation keine strukturell objektivierbaren Unfallfolgen vorlägen (VB 89). Die Einschätzung von med. pract.