Ergänzend werde festgestellt, dass gemäss Echtzeitdokumentation vom 30. Juni 2021 keinerlei Hinweise für eine Kopfverletzung (keine Prellmarke, kein Brillenhämatom oder sonstige Weichteilverletzung) nachgewiesen seien im Sinne einer Kopfmitbeteiligung. Bei fehlender struktureller Verletzungsfolge bzw. fehlender Kopfmitbeteiligung erscheine eine Kopfverletzung nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorgelegen zu haben. Selbst unter der Annahme einer leichten traumatischen Hirnverletzung/HWS Beschleunigungstrauma gelte diese nach drei Monaten aus versicherungsmedizinischer Sicht als abgeheilt.