2.8. Aufgrund der Empfehlung von Dr. med. G._____ in seinem Bericht vom 22. Juni 2022 wurde der Beschwerdeführer von der Beschwerdegegnerin zur MRI-Untersuchung an der Klinik für Neurologie des Universitätsspitals L._____ angemeldet. Mit E-Mail vom 26. September 2022 teilte diese der Beschwerdegegnerin mit, dass aufgrund des metallischen Fremdkörpers in -6- der Wange das MRI nach Rücksprache mit dem diensthabenden Oberarzt nicht habe durchgeführt werden können (VB 103).