2.7. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens reichte die Beschwerdegegnerin das neurologische Aktengutachten von Dr. med. H._____, Facharzt für Neurologie, vom 1. September 2022 ein, welches zuhanden der I._____ AG erstellt worden war (VB II 3). Dr. med. H._____ führte darin aus, dass eine leichte HWS-Distorsion – hierunter fielen die Schweregrade I und II nach QTF – nach heutigem medizinischen Kenntnisstand spätestens innerhalb von drei Monaten folgenlos ausheilen würde (VB II 3 S. 6). Eine leichte traumatische Hirnverletzung sei aus neurotraumatologischer Sicht nicht überwiegend wahrscheinlich belegt.