einer kurzfristigen Bewusstlosigkeit die Durchführung einer kranialen MRI mit SWI-Sequenzen empfohlen worden. Aus versicherungsärztlicher neurologischer Sicht stimme der Unterzeichner mit dieser Empfehlung überein und bei bislang dem Dossier nicht zur Verfügung stehender Untersuchung sei eine weitere Behandlung des Dossiers hinsichtlich der Fragestellung nicht möglich. Empfohlen werde die Durchführung einer kranialen MRI mit SWI-Sequenzen, durchgeführt durch einen Neuroradiologen, vorzugsweise am USZ, mit der Fragestellung, ob traumatische Unfallfolgen vorlägen.