2.5. Kreisarzt med. pract. C._____ hielt in seiner Aktenbeurteilung vom 7. Juni 2022 auf die Frage, welche strukturell objektivierbaren Folgen des Unfalls vom 21. Juni 2021 mit mindestens überwiegender Wahrscheinlichkeit vorlägen, fest: Aus unfallchirurgischer Sicht aufgrund der vorliegenden Dokumentation keine. Die Frage, ob von einer weiteren Behandlung der Unfallfolgen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit noch eine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten sei, verneinte med.