Je nach biomechanischem Ausmass des Traumas sei selbstverständlich eine kurze oder länger dauernde Bewusstlosigkeit möglich (VB 83 S. 5). Aus biomechanischer Sicht ergebe sich hier aufgrund der technischen Bewertung und der medizinischen Unterlagen, dass die anschliessend an das Ereignis beim Beschwerdeführer festgestellten, von der Halswirbelsäule ausgehenden Beschwerden und Befunde isoliert durch die Kollisionseinwirkung im Normalfall, wie im vorliegenden Fall, eher nicht erklärbar seien (VB 83 S. 5).