2.4. Aus der von der Beschwerdegegnerin eingeholten biomechanischen Kurzbeurteilung der D._____ von Dr. med. E._____, Fachärztin für Rechtsmedizin, und Dr. sc. techn. F._____ vom 5. Mai 2022, geht hervor, dass beim Heckanprall das Auto des Beschwerdeführers eine Geschwindigkeitsänderung in Vorwärtsrichtung erfahren habe, welche unterhalb oder knapp innerhalb eines Bereiches von 10-15 km/h gelegen habe (VB 83 S. 3).