2.4. Am 15. Oktober 2024 fand die beantragte Verhandlung statt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin zu Recht die Heilbe- handlungs- und Taggeldleistungen mit Einspracheentscheid vom 18. Januar 2024 per 31. Oktober 2022 eingestellt und einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente und/oder eine Integritätsentschädigung verneint hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 134). 2. Aus den Akten ergibt sich im Wesentlichen Folgendes: