1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 19. Januar 2024 aufgehoben. -6- 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten