AHVG tritt die Verjährung der Beiträge des Beschwerdeführers aus dem Jahr 2013 vorliegend am 1. Januar 2022 ein. Die Beschwerdegegnerin erliess die entsprechende Beitragsverfügung jedoch erst am 2. November 2023 (VB 4) und damit nach Eintritt der Verjährungsfrist, womit die Beitragsforderung in der Höhe -5-