Da die Anhebungen nun immer geringer würden, könne man davon ausgehen, dass man sich dem oberen Maximum nähere. Die Auswirkungen des neu entfachten Nahostkonflikts seien bisher noch nicht abzuschätzen, es sei jedoch davon auszugehen, dass auch dieser Konflikt längerfristig auf Energiepreise und Marktverhalten Einfluss nehmen werde (vgl. VB 22). In ihrer Beschwerde vom 19. Dezember 2023 machte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen geltend, der Krieg im Gazastreifen und die nun bestätigte Rezession in Deutschland, dem grössten Handelspartner der Schweiz in ihrer Branche, stellten ausserordentliche Umstände dar, mit denen nicht habe gerechnet werden können.