"Der Antrag vom 5. November zur Verlängerung der Kurzarbeit von Dez 2023 bis Feb 2024 ist zu bewilligen und auf die Folgemonate Februar bis April 2024 zu übertragen. Da die Monate Dezember und Januar so kurzfristig nicht mehr möglich sind. Eventualiter: Es kann eine Bewilligung mit der Auflage erteilt werden, dass während diesen drei Monaten nur noch eine Periode abgerechnet werden kann." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. Januar 2024 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: