1.2. Die Beschwerdeführerin reichte beim Beschwerdegegner am 5. November 2023 ein Gesuch um Verlängerung der Kurzarbeit vom 1. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024 im Ausmass von ca. 30 % für den Betriebsteil Q._____ ein. Mit Verfügung vom 24. November 2023 erhob der Beschwerdegegner Einspruch gegen die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung für die Zeit vom 1. Dezember 2023 bis am 29. Februar 2024. Die dagegen erhobene Einsprache wies er mit Einspracheentscheid vom 5. Dezember 2023 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 5. Dezember 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgenden Antrag: