1. 1.1. Die Beschwerdeführerin ist eine im Bereich B._____ tätige Aktiengesellschaft. Auf entsprechende Voranmeldung hin wurde vom Beschwerdegegner mit Verfügung vom 5. September 2023 kein Einspruch gegen die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung für den Zeitraum vom 1. September bis am 30. November 2023 erhoben.