Somit könne das als Promoterin erzielte Einkommen nicht auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet werden. Daher hat sich die Beschwerdegegnerin bei der Bemessung des Valideneinkommens auf statistische Werte, namentlich die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) gestützt – namentlich auf das statistische Einkommen in einer vollzeitigen Tätigkeit im Detailhandel. Damit ermittelte sie ein Valideneinkommen von Fr. 55'879.00. Das Invalideneinkommen ermittelte sie ebenfalls gestützt auf die LSE-Tabellenlöhne. -5-