Sie habe Familien mit neugeborenen Kindern besucht und sei jeweils pro Anzahl abgegebener Geburtskoffer bezahlt worden. Es könne nicht genau gesagt werden, wieviel Einsatzzeit sie investiert habe. Zudem sei sie nicht im Stundenlohn bezahlt worden und es könne auch nicht gesagt werden, wie viele Koffer im Rahmen eines 100 %-Pensums abgegeben würden. Somit könne das als Promoterin erzielte Einkommen nicht auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet werden.