1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt seit Juni 2020 als Promoterin tätig als sie sich am 9. Februar 2022 bei einem Schlittelunfall eine komplexe Kniegelenksverletzung zuzog. Am 13. Februar 2023 meldete sie sich unter Angabe fortbestehender Kniebeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Eingliederung und Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte in der Folge Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht.