Bis Juli 2021 habe vom im asim-Gutachten vom 1. Dezember 2015 definierten Belastungsprofil ausgegangen werden können. Der Diabetes- Fuss habe sich im Juli 2021 rasch (innerhalb einer Woche) manifestiert. Während des Zeitraumes vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 (abgeschlossene Wundheilung/Anpassung Spezialschuh) sei eine volle Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar. Ab dem 1. Januar 2022 sei wieder auf das im asim-Gutachten vom 31. Dezember 2015 festgelegte Belastungsprofil abzustellen (VB 155).