AVIG-Praxis ALE], Rz. D24; vgl. auch JACQUELINE CHOPARD, Die Einstellung in der Anspruchsberechtigung, 1998, S. 130). Wer eine Kündigung akzeptiert, welche die gesetzliche Frist missachtet, verzichtet auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses. Ein solches Verhalten kann den Tatbestand der selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit erfüllen (KUPFER BUCHER, a.a.O., S. 207 mit Hinweis u.a. auf BGE 112 V 323 E. 2b S. 324 f.).