erst in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren festzustellende Tatsache abzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nach Beendigung von Arbeit und Lohnzahlung aufgrund von verlängerten Kündigungsfristen noch weiter bestand (BARBARA KUPFER BUCHER, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum AVIG, 5. Auflage 2019, S. 40 mit Hinweis auf ARV 1989 N 5 S. 83 E. 4).