vgl. 151.3 S. 15) sprechen gegen einen erheblichen Leidensdruck. Zudem ist hinsichtlich der Konsistenz der Beschwerdeangaben auf die Aussage des Beschwerdeführers hinzuweisen, gemäss welcher er "den Luxus haben [wolle], langsam gesund zu werden" (VB 151.4 S. 5), sowie auf die Tatsache, dass er die letzte Arbeitsstelle aufgrund einer ihm nicht bewilligten Pensumsreduktion gekündigt hat, um sich einerseits um seinen kranken Vater zu kümmern, andererseits aber auch, da es seiner Philosophie entsprochen habe, weniger zu arbeiten (VB 151.3 S. 4; 151.4 S. 4).