Die vom Beschwerdeführer geschilderten Funktionseinbussen seien jedoch insgesamt unter Berücksichtigung der Befunde, der Aktenanamnese und der Resultate der neuropsychologischen Untersuchung nicht erklärbar. Es bestehe eine klare Diskrepanz zwischen der tiefen Selbsteinschätzung der eigenen Leistung und der guten Leistungen in der neuropsychologischen Testung. Auch aus psychiatrischer Sicht seien die angegebenen Beschwerden und das Verhalten nicht gänzlich konsistent und in Bezug auf die Alltagsaktivitäten und die durchgeführte Untersuchung nicht nachvollziehbar gewesen (VB 151.1 S. 5; 151.4 S. 10; vgl. - 11 -