5.3.4. Hinsichtlich der Konsistenz hielten die Gutachter fest, es bestünden Einschränkungen des Aktivitätsniveaus in allen vergleichbaren Lebensbereichen, wobei die Einschränkungen bezüglich der Arbeitstätigkeit weitreichender seien als bezüglich der meisten Bereiche des alltäglichen Lebens. Ein Leidensdruck bezüglich Kopfschmerzen und ungewisser Zukunft sei nachvollziehbar. Die vom Beschwerdeführer geschilderten Funktionseinbussen seien jedoch insgesamt unter Berücksichtigung der Befunde, der Aktenanamnese und der Resultate der neuropsychologischen Untersuchung nicht erklärbar.