In Deutschland habe er auch noch ein Haus (VB 151.4 S. 4). Freundschaften würden bis nach Deutschland reichen und aus dem früheren Arbeitsumkreis stammen. Er habe gute Beziehungen zu seinen Verwandten und den Verwandten seiner jetzigen Partnerin (VB 151.3 S. 5; vgl. 151.4 S. 3). Ein sozialer Rückzug würde nicht stattfinden (VB 151.4 S. 6).