In der neuropsychologischen Testung vom 2. Februar 2022 hätten zudem durch die Schmerzsymptomatik begründete, minimale neurokognitive Leistungseinschränkungen festgestellt werden können, welche sich in einer schwankenden Konzentrationsleistung, einer reduzierten figuralen Flüssigkeitsleistung und einer verminderten Leistung im formallexikalischen Kategorienwechsel gezeigt hätten (VB 151.3 S. 8; vgl. auch VB 114 S. 5). Dr. med. C._____ selbst stellte in der neurologischen Untersuchung ebenfalls nur diskrete neuropsychologische Defizite fest, welche keine relevante Einschränkung zeitigten (vgl. VB 151.1 S. 6;