Aus dem Gutachten und den weiteren Akten geht übereinstimmend hervor, dass die chronischen Kopfschmerzen Folge einer systemischen viralen Infektion bei Status nach SARS Cov2-Infektion im November 2020 und mit keinem objektivierbaren organischen Korrelat zu erklären sind (vgl. VB 151.1 S. 6 und S. 8; 122 S. 9 ff.; 40.1 S. 19 und S. 30; 12 S. 3).