Von neuropsychologischer Seite werde auf eine gewisse Einschränkung der kognitiven Leistung durch chronische Schmerzen hingewiesen. In der entsprechenden Untersuchung seien jedoch lediglich diskrete neuropsychologische Defizite festgestellt worden, die keine relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bedeuteten. Hinweise auf einen vestibulären Schwindel hätten sich nicht gefunden. Von psychiatrischer Seite her habe keine Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt werden können. Dass sich die Funktionseinschränkung im Laufe der Jahre verbessere, sei nicht ausgeschlossen.