Die Gutachter hielten fest, dass aus neurologischer Sicht die chronischen Kopfschmerzen, welche als sekundärer Kopfschmerz nach SARS-CoV-2- Infektion und nicht im Rahmen eines Long-Covid-Syndroms zu interpretieren seien (vgl. VB 151.3 S. 14), im Vordergrund stünden. Diese bewirkten durch die Zunahme unter länger anhaltender geistiger oder körperlicher Belastung eine Leistungseinschränkung. Die begleitende Photophobie könne weitegehend mit Massnahmen, wie einer abdunkelnden Brille, einem Spezialbildschirm oder ähnlichem kompensiert werden. Von neuropsychologischer Seite werde auf eine gewisse Einschränkung der kognitiven Leistung durch chronische Schmerzen hingewiesen.