"1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 11. Januar 2024 aufzuheben und dem Beschwerdeführer ab 1. November 2021 eine ganze Rente, ab 1. März 2022 eine IV-Rente von 62.5% einer Vollrente und ab 1. August 2023 eine Rente von 45% einer Vollrente zuzusprechen. In der gleichen Zeit geleistete Taggeldzahlungen seinen zu verrechnen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 11. Januar 2024 aufzuheben und die IV-Stelle anzuweisen, den rechtserheblichen Sachverhalt weiter abzuklären. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt.)."