1. Der 1973 geborene Beschwerdeführer meldete sich – nach vorgängiger Anmeldung zur Früherfassung – am 3. Mai 2021 unter Angabe diverser gesundheitlicher Beschwerden nach einer Corona-Infektion bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, in deren Rahmen sie unter anderem die Akten des Krankentaggeldversicherers beizog. Nachdem ein von der Beschwerdegegnerin vom 11. Januar bis zum 10. April 2022 gewährtes Aufbautraining auf entsprechenden Wunsch des Beschwerdeführers nicht verlängert und die berufli-