Im Umfang von Fr. 2'226.15 werde die Rechtsöffnung jedoch bestätigt und der Rechtsvorschlag beseitigt. Des Weiteren hob die Beschwerdegegnerin die Verfügung vom 20. März 2023 auf, soweit sie damit den Rechtsvorschlag betreffend eine Forderung für Betreibungskosten von Fr. 122.55 beseitigt hatte.