1. Mit Verfügung vom 20. März 2023 beseitigte die Beschwerdegegnerin den von der Beschwerdeführerin in der Betreibung Nr. aaa gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Q._____ vom 2. Dezember 2022 erhobenen Rechtsvorschlag und verpflichtete diese, Prämien und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenversicherung inklusive Mahnspesen und Betreibungskosten von gesamthaft Fr. 6'124.40 zu bezahlen