2020, wobei sie die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die bis 2021 eingetretene Nominallohnentwicklung berücksichtigte. Unter Berücksichtigung eines Abzuges von 5 % wegen der Unterdurchschnittlichkeit des zuletzt erzielten Einkommens setzte sie das Valideneinkommen so auf Fr. 47'445.00 fest.