3.3.4. Der RAD-Arzt Dr. med. E._____, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, führte in der Folge in seiner Stellungnahme vom 7. August 2023 aus, das Gutachten entspreche den gestellten Anforderungen. Die strittige Frage nach dem der Beschwerdeführerin noch möglichen Pensum in einer angepassten Tätigkeit werde von Dr. med. D._____ nicht exakt beantwortet und dipl. med. C._____ gebe lediglich eine subjektive Einschätzung ohne nähere Begründung ab. Gesamthaft könne deshalb weiterhin auf die sachlich formuliert und gut begründete Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Gutachten abgestellt werden (VB 83 S. 3 f.). -7-