3.3.3. Auch dipl. med. C._____ beurteilte das Gutachten in ihrem – ebenfalls auf entsprechende Anfrage des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin verfassten - Schreiben vom 25. April 2023 als vollständig und korrekt. Aus ihrer Sicht seien darin alle wesentlichen Faktoren berücksichtigt worden. Jedoch sei die Einschränkung durch die Fatigue erheblich und maximal noch eine 40-50%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit gegeben. Es sei nicht realistisch, dass ganze Arbeitstage bis 8.5 Stunden gearbeitet werden könnten (VB 81 S. 14).