Diese Diagnose sei im Gutachten unberücksichtigt gewesen, da die Patientin nicht offen darüber spreche, wobei dies die persönliche Einschätzung von ihr als Gynäkologin sei. Zudem sei die Schmerzintensität im Gutachten etwas unterschätzt worden; initial habe die Beschwerdeführerin bereits bei Berührung der operierten Seite starke Schmerzen angegeben, und bis im Juni 2022 sei sie noch in regelmässiger Behandlung in der Schmerzsprechstunde gewesen. Die genaue Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit sei schwierig zu beurteilen; die Beschwerdeführerin sei körperlich auf jeden Fall wenig belastbar. 8.5 Stunden pro Tag schätze sie als unrealistisch ein.