2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 11. Januar 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung vom 11.01.2024 sei dahingehend zu korrigieren, dass der Beschwerdeführerin auch nach dem 31.01.2022 eine Rente der Invalidenversicherung zugesprochen wird. 2. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 11. März 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.