Diese tätigte in der Folge Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht sowie betreffend die Tätigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich und liess diese auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG [SMAB] vom 11. Januar 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem RAD sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 11. Januar 2024 eine vom 1. April 2021 bis 31. Januar 2022 befristete ganze Rente zu.