1. Die 1975 geborene, zuletzt im Teilzeitpensum als Reinigungsmitarbeiterin tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 9. September 2020 wegen einer Brustkrebserkrankung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte in der Folge Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht sowie betreffend die Tätigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich und liess diese auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG [SMAB] vom 11. Januar 2023).