Die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers reichte am 13. März 2024 eine Kostennote ein, die einen Zeitaufwand von 9 Stunden und 35 Minuten zu Fr. 270.00, Barauslagen von Fr. 42.20 und Mehrwertsteuer von Fr. 213.00, total Fr. 2'842.70, ausweist. Die Entschädigung im Beschwerdeverfahren vor dem Versicherungsgericht richtet sich nicht nach einem Stundentarif, sondern in erster Linie nach der Bedeutung und der Schwierigkeit des Falles (von Fr. 1'210.00 bis Fr. 14'740.00; § 8a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 lit. b AnwT). Vor diesem Hintergrund, mit Blick auf die versicherungsgerichtliche Praxis bezüglich der Grundentschädigung in einem durchschnittlichen Beschwerdeverfahren betreffend KVG-